Wohnungsübergabe-Checkliste Luxemburg

Raum für Raum prüfen Sie vor der Schlüsselübergabe, was Ihnen tatsächlich von der Kaution abgezogen werden darf und was zu Lasten des Vermieters bleibt. Auf Basis der Mietrechtsreform, die seit dem 1. August 2024 in Kraft ist.

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  • Luxemburger Rechtsrahmen

Stellen Sie Ihre Wohnung zusammen und erhalten Sie Ihre Checkliste

Wählen Sie die betroffenen Räume aus: Wir erstellen eine persönliche Checkliste, Raum für Raum, mit einer Risikoanzeige für den Kautionsabzug, die sich mit jedem Schritt aktualisiert.

Normale Abnutzung oder Beschädigung? Die Grenze, die über Ihre Kaution entscheidet

In Luxemburg darf der Vermieter die Kaution nur für tatsächliche Beschädigungen oder ausstehende Mieten einbehalten. Die normale Abnutzung und Alterung gehen niemals zu Ihren Lasten. Genau darin liegt der Unterschied zwischen einer schlicht bewohnten Wohnung und einer beschädigten oder verschmutzt übergebenen Wohnung.

Kaution: maximal 2 Monatsmieten, Rückzahlung in zwei Etappen

Seit der Mietrechtsreform, die am 1. August 2024 in Kraft getreten ist, ist die Mietkaution auf 2 Monatsmieten (ohne Nebenkosten) begrenzt. Die erste Hälfte ist binnen eines Monats nach der Schlüsselübergabe zurückzuzahlen, sofern das Auszugsprotokoll konform ist und die Mieten bezahlt sind; der Rest binnen eines Monats nach der endgültigen Nebenkostenabrechnung. Bei ungerechtfertigter Verspätung sieht das Gesetz eine Entschädigung von 10% der Monatsmiete pro Verzugsmonat zugunsten des Mieters vor.

Hinweis: Dieses Tool ist eine pädagogische Hilfe und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich ist allein das von beiden Parteien unterzeichnete, kontradiktorische Auszugsprotokoll. Wenden Sie sich im Streitfall an das Wohnungsbauministerium oder das zuständige Friedensgericht.

Quellen: Wohnungsbauministerium (logement.public.lu) und Guichet.lu. Letzte Prüfung des Rechtsrahmens: Juni 2026.

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