Wohnungsübergabe-Checkliste Luxemburg
Raum für Raum prüfen Sie vor der Schlüsselübergabe, was Ihnen tatsächlich von der Kaution abgezogen werden darf und was zu Lasten des Vermieters bleibt. Auf Basis der Mietrechtsreform, die seit dem 1. August 2024 in Kraft ist.
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- Luxemburger Rechtsrahmen
Stellen Sie Ihre Wohnung zusammen und erhalten Sie Ihre Checkliste
Wählen Sie die betroffenen Räume aus: Wir erstellen eine persönliche Checkliste, Raum für Raum, mit einer Risikoanzeige für den Kautionsabzug, die sich mit jedem Schritt aktualisiert.
Normale Abnutzung oder Beschädigung? Die Grenze, die über Ihre Kaution entscheidet
In Luxemburg darf der Vermieter die Kaution nur für tatsächliche Beschädigungen oder ausstehende Mieten einbehalten. Die normale Abnutzung und Alterung gehen niemals zu Ihren Lasten. Genau darin liegt der Unterschied zwischen einer schlicht bewohnten Wohnung und einer beschädigten oder verschmutzt übergebenen Wohnung.
Normale Abnutzung — zu Lasten des Vermieters
- Verblasste Wandfarbe nach mehreren Jahren
- Kleine Dübellöcher zum Aufhängen von Bildern
- Leicht plattgetretener Teppichboden durch Begehen
- Fugen, die mit der Zeit nachdunkeln
Beschädigung oder mangelnde Pflege — zu Ihren Lasten
- Durchlöcherte oder ungewöhnlich verschmutzte Wand
- Tief verkratztes Parkett, Brandfleck auf einer Arbeitsplatte
- Fettige Küche, verkalktes Bad, undurchsichtige Fenster
- Verschmutzt übergebene Wohnung, die beim Einzug sauber war
Kaution: maximal 2 Monatsmieten, Rückzahlung in zwei Etappen
Seit der Mietrechtsreform, die am 1. August 2024 in Kraft getreten ist, ist die Mietkaution auf 2 Monatsmieten (ohne Nebenkosten) begrenzt. Die erste Hälfte ist binnen eines Monats nach der Schlüsselübergabe zurückzuzahlen, sofern das Auszugsprotokoll konform ist und die Mieten bezahlt sind; der Rest binnen eines Monats nach der endgültigen Nebenkostenabrechnung. Bei ungerechtfertigter Verspätung sieht das Gesetz eine Entschädigung von 10% der Monatsmiete pro Verzugsmonat zugunsten des Mieters vor.
Quellen: Wohnungsbauministerium (logement.public.lu) und Guichet.lu. Letzte Prüfung des Rechtsrahmens: Juni 2026.
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