Zwei Angebote, Ein Ziel
Ob Sie eine regelmäßige Reinigung brauchen, um Ihr Zuhause dauerhaft sauber zu halten, oder eine einmalige Grundreinigung für einen besonderen Anlass - unsere Haushaltsreinigung passt sich Ihrem Leben an.
Regelmäßige Reinigung
Ihr Haus oder Ihre Wohnung verdient eine konstante Pflege. Mit unserer regelmäßigen Reinigung profitieren Sie von derselben festen Putzfrau bei jedem Einsatz. Sie kennt Ihr Zuhause, Ihre Gewohnheiten, Ihre Vorlieben. Wählen Sie die Häufigkeit, die zu Ihnen passt: wöchentlich, zweiwöchentlich oder monatlich. Keine Vertragsbindung, volle Flexibilität und ein immer sauberes Zuhause. Das ist der Komfort einer Vertrauensperson, die Woche für Woche für Ihr Wohlbefinden sorgt.
- Vollständiges Abstauben aller Oberflächen
- Bodenreinigung (Staubsaugen + Wischen)
- Desinfektion von Sanitäranlagen und Küche
- Fensterreinigung (innen)
- Bügeln und Bettwäschewechsel
- Reinigung von Kühlschrank, Backofen und Mikrowelle
- Terrassenpflege
Einmalige Grundreinigung
Manchmal reicht ein einziger Einsatz. Vor einer Feier, nach dem Urlaub, beim Saisonwechsel oder einfach wenn Sie eine gründliche Tiefenreinigung brauchen. Unsere einmalige Grundreinigung geht weiter als eine normale Reinigung: Wir säubern die oft vernachlässigten Bereiche, vergessene Ecken und Schrankinnenseiten. Ein kompletter Großputz, der Ihrem Zuhause neuen Glanz verleiht. Auch ideal als Erstintervention, bevor Sie zu einer regelmäßigen Reinigung übergehen.
- Umfassende Tiefenreinigung
- Schränke und Staufächer innen
- Innenseiten der Haushaltsgeräte
- Sockelleisten und Heizkörper
- Fenster innen und Rahmen
- Schwer zugängliche Bereiche
Warum ein Unternehmen statt eine Privatperson?
Als Reinigungsunternehmen für Privatpersonen bieten wir Ihnen handfeste Vorteile. Ihre Putzfrau ist angemeldet und versichert: Bei Schäden oder Unfällen sind Sie abgesichert. Fällt Ihre Reinigungskraft aus (Krankheit, Urlaub), garantieren wir sofortigen Ersatz, damit Sie nie ohne Lösung dastehen. Unsere Reinigungsfirma arbeitet mit professionellen Reinigungsmitteln, die auf jede Oberfläche abgestimmt sind. Und das Wichtigste: kein Verwaltungsaufwand für Sie - kein Arbeitsvertrag, keine Anmeldung, keine Komplikationen.
Unseren Artikel lesen: Putzfrau privat oder über ein Unternehmen?
Was ist inbegriffen
Jeder Einsatz unserer Haushaltshilfe deckt die wesentlichen Aufgaben für ein sauberes und gesundes Zuhause ab.
Abstauben
Möbel, Regale, Rahmen und Objekte
Sanitäranlagen
WC, Waschbecken, Dusche, Badewanne
Küche
Arbeitsflächen, Spüle, Herd
Böden & Flächen
Staubsaugen, Wischen, Spiegel
Bügeln
Wäsche, Bettwäsche, Kleidung
Fenster
Innenfenster und Rahmen
Wie funktioniert es?
Vom ersten Kontakt bis zum sauberen Zuhause - alles ist einfach und transparent.
Kontaktieren Sie uns
Kostenloser und individueller Kostenvoranschlag. Wir bewerten die Größe Ihrer Wohnung, die Anzahl der Zimmer und Ihre spezifischen Bedürfnisse, um Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot ohne Verpflichtung zu erstellen.
Ihre feste Reinigungskraft
Dieselbe vertrauenswürdige Putzfrau kommt bei jedem Einsatz. Sie kennt Ihr Zuhause und passt sich Ihren Vorlieben an. Bei Abwesenheit ist ein Ersatz garantiert.
Zufriedenheit garantiert
Vertrag ohne Bindung, Häufigkeit jederzeit änderbar. Wenn Sie mit einem Einsatz nicht zufrieden sind, kommen wir ohne Zusatzkosten zurück. Ihre Zufriedenheit hat für uns oberste Priorität.
Reinigungskosten steuerlich absetzen
In Luxemburg sind Haushaltskosten steuerlich absetzbar bis zu 5.400 € pro Jahr (450 €/Monat). Wenn Sie unsere Reinigungsfirma für Privatpersonen beauftragen, sind Ihre Rechnungen abzugsfähig, da unser Personal beim Centre commun de la sécurité sociale (CCSS) angemeldet ist.
Jeden Januar erhalten Sie von uns eine jährliche Bescheinigung, die Sie direkt in Ihre Steuererklärung (Formular 100, Seite 15) oder in die Jahresabrechnung (Formular 163) eintragen können. Der Abzug erfolgt automatisch als Pauschalabzug für Haushaltskosten.
Offizielle Informationen der Steuerverwaltung
Angebot anfordern — Ihre Reinigungskosten sind absetzbar!Häufige Fragen zur Haushaltsreinigung
Wie oft sollte eine Haushaltsreinigung durchgeführt werden?
Die ideale Häufigkeit hängt von Ihrem Lebensstil ab. Für Familien mit Kindern oder Haustieren empfehlen wir eine wöchentliche Reinigung. Ein Paar ohne Kinder kann eine zweiwöchentliche Reinigung wählen. Wir bieten wöchentliche, zweiwöchentliche und monatliche Formeln an, die jederzeit anpassbar sind. Kontaktieren Sie uns, um die beste Option zu besprechen.
Kommt immer dieselbe Putzfrau zu mir nach Hause?
Ja, wir weisen jedem Haushalt eine feste Reinigungskraft zu. Dieselbe Person kommt bei jedem Einsatz und kennt Ihre Gewohnheiten und Vorlieben. Bei Abwesenheit (Urlaub, Krankheit) garantieren wir einen sofortigen Ersatz durch eine geschulte Kollegin, damit Sie nie ohne Lösung dastehen.
Was umfasst eine Standard-Haushaltsreinigung?
Eine Standardreinigung umfasst das vollständige Abstauben, Staubsaugen und Wischen der Böden, die Reinigung und Desinfektion von Sanitäranlagen und Küche sowie die Reinigung von Oberflächen und Spiegeln. Auf Wunsch sind auch Bügeln, Bettwäschewechsel, Fensterreinigung und Reinigung der Haushaltsgeräte enthalten.
Wie buche ich einen ersten Reinigungstermin?
Kontaktieren Sie uns telefonisch unter +352 691 732 048, per E-Mail an contact@fastclean.lu oder über unser Online-Formular. Wir erstellen einen kostenlosen Kostenvoranschlag basierend auf der Größe Ihrer Wohnung und der gewünschten Häufigkeit.
Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit für die regelmäßige Reinigung?
Nein, unsere Verträge sind ohne Mindestlaufzeit. Sie können die Häufigkeit ändern, den Service pausieren oder jederzeit kündigen. Wir sind überzeugt, dass die Qualität unserer Arbeit der beste Grund ist zu bleiben. Buchen Sie einen Termin, um es risikofrei auszuprobieren.
Sind Reinigungskosten in Luxemburg steuerlich absetzbar?
Ja. In Luxemburg sind Haushaltskosten bis zu 5.400 € pro Jahr (450 €/Monat) steuerlich absetzbar. Wenn Sie unsere Reinigungsfirma beauftragen, sind Ihre Rechnungen abzugsfähig, da unser Personal beim Centre commun de la sécurité sociale (CCSS) angemeldet ist. Wir senden Ihnen jeden Januar eine Jahresbescheinigung für Ihre Steuererklärung.
Wie gebe ich meine Reinigungskosten in der Steuererklärung an?
Tragen Sie den Betrag unserer Jahresbescheinigung in Ihre Steuererklärung (Formular 100, Seite 15) oder in die Jahresabrechnung (Formular 163) ein. Der Abzug erfolgt automatisch als Pauschalabzug für Haushaltskosten. Weitere Informationen auf der Seite der Steuerverwaltung.
Haushaltsreinigung in ganz Süd-Luxemburg
Unser Putzfrau-Service für Privatpersonen deckt den gesamten Süden Luxemburgs ab. Regelmäßige Reinigung oder einmalige Grundreinigung -- wir kommen zu Ihnen.
Fordern Sie Ihren kostenlosen Kostenvoranschlag an
Regelmäßige Reinigung oder einmalige Grundreinigung -- unsere Reinigungsfirma ist mit professionellen Reinigungskräften in ganz Süd-Luxemburg für Sie da. Kostenloser Kostenvoranschlag, ohne Verpflichtung, feste Reinigungskraft.