Reinigung nach Bauarbeiten: Was vor der Festlegung des Auftrags zu prüfen ist

Renovierter Innenraum vor der Reinigung nach Bauarbeiten

Wenn Bauarbeiten abgeschlossen sind, bleibt nicht nur Staub zurück. Farbspritzer, Kleber, Silikon, Fugenreste oder Schutzfolien lassen sich nicht auf dieselbe Weise entfernen. Manche Spuren gehören außerdem noch zu den Restarbeiten des ausführenden Betriebs.

Bevor ein Verfahren, eine Dauer oder eine Ausstattung vorgesehen wird, müssen Rückstände, Oberflächen, Zugänge und die Hinweise der Handwerksbetriebe geprüft werden. Bei Fast Clean sind nur die Arbeiten enthalten, die nach dieser Prüfung in das Angebot aufgenommen wurden.

Reinigung oder Restarbeiten: Zuständigkeiten klären

Eine Reinigung nach Bauarbeiten behebt keine unfertige handwerkliche Leistung und ersetzt keine Mängelbeseitigung. Grober Bauschutt, überschüssiges Material, Montagefehler und noch zu entfernende Abdeckungen sollten deshalb vor der Besichtigung eindeutig zugeordnet werden.

Ein sichtbarer Rückstand ist nicht automatisch eine Reinigungsarbeit. Muss eine Fläche noch ausgebessert werden, trocknen oder aushärten, sollte das vor dem Reinigungstermin bekannt sein. So wird vermieden, dass eine neue Oberfläche beschädigt oder ein Mangel verdeckt wird.

Staub vor dem Entfernen einordnen

Die Art des Staubs hängt von den Arbeiten und den verwendeten Materialien ab. Beim Schneiden, Schleifen oder Bohren bestimmter Beton-, Mörtel-, Ziegel- oder Fliesenprodukte kann feiner Staub mit kristalliner Kieselsäure entstehen, der bis in die Lunge gelangen kann. An seiner Farbe lässt er sich nicht zuverlässig erkennen.

Wichtiger Hinweis: Trockenes Fegen kann feinen Staub erneut aufwirbeln. Verfahren und Schutzmaßnahmen müssen sich nach dem tatsächlich festgestellten Risiko richten. Ist die Staubart unklar, fragen Sie den ausführenden Betrieb oder eine fachkundige Person für Arbeitsschutz.

Diese Angaben helfen bei der Besichtigung

Mit folgenden Informationen lässt sich der Zustand der Räume besser einschätzen:

  • betroffene Räume und Bereiche;
  • ausgeführte Arbeiten und verwendete Materialien;
  • sichtbare Rückstände und, soweit bekannt, deren Herkunft;
  • neue, empfindliche oder bereits beschädigte Oberflächen;
  • Pflegehinweise der Hersteller;
  • Zugänge, Höhen und Hindernisse;
  • noch geplante Ausbesserungen;
  • die Zuständigkeit für die Entsorgung grober Abfälle.

Fotos können das erste Gespräch erleichtern. Eine Besichtigung ersetzen sie jedoch nicht, wenn Rückstände, Oberflächen oder Zugangsbedingungen aus der Ferne nicht zuverlässig beurteilt werden können.

Was im Angebot festgelegt werden muss

Der Arbeitsumfang sollte für beide Seiten eindeutig sein. Das Angebot nennt insbesondere:

  • die zugänglichen Bereiche und Oberflächen;
  • die übernommenen und die ausgeschlossenen Rückstände;
  • die vereinbarten Arbeiten;
  • Produkte, Werkzeuge oder Maschinen, soweit sie nach der Prüfung vorgesehen sind;
  • Zugangs- und Schutzbedingungen;
  • einen möglicherweise erforderlichen Spezialisten;
  • den Termin und, falls nötig, die Zahl der Einsätze.

Eine Arbeit ist nur enthalten, wenn sie im Angebot aufgeführt ist. Aus der Art des Bauprojekts allein lassen sich weder Geräte noch die Zahl der Durchgänge oder ein bestimmtes Ergebnis ableiten.

Jede Oberfläche braucht eine eigene Prüfung

Ein Farbspritzer auf Glas, ein Schleier auf Fliesen und Staub auf einem Holzboden brauchen unterschiedliche Entscheidungen. Rückstand und Untergrund müssen bekannt sein, bevor ein Produkt oder mechanischer Druck gewählt wird. Ein ungeprüftes Verfahren kann die Spur verteilen, die Fläche verkratzen oder eine unerwünschte Reaktion auslösen.

Bei Fenstern hält das Angebot fest, welche erreichbaren Seiten enthalten sind. Außenflächen, größere Höhen oder ein fehlender sicherer Zugang können eine andere Organisation oder einen Spezialisten erfordern. Ebenso sind erreichbare Lüftungsgitter und das Innere von Luftkanälen zwei unterschiedliche Leistungen.

Wann kann die Reinigung geplant werden?

Sie können Ihre Anfrage vor dem Wunschtermin stellen. Die Reinigung wird jedoch erst eingeplant, wenn staubintensive Arbeiten und Ausbesserungen abgeschlossen sind. Farben, Fugen, Böden und andere neue Oberflächen müssen nach den Angaben des Herstellers oder Handwerksbetriebs reinigungsbereit sein.

Ein Termin vor dem Einzug kann den Zugang erleichtern, ist aber keine allgemeine Regel. Bestätigt wird der Termin erst nach Prüfung des Standorts, des Umfangs und der verfügbaren Kapazitäten.

Wenn Sie selbst reinigen möchten

Klären Sie zunächst Staubart, verwendete Produkte und Oberflächen. Beachten Sie anschließend die Vorgaben der Baustelle und die Herstellerhinweise. Vermeiden Sie es, feinen Staub erneut aufzuwirbeln, und unterbrechen Sie die Arbeit, wenn ein Rückstand oder ein Verfahren unklar ist.

Gefährlicher oder unbekannter Staub, grober Bauschutt, Arbeiten in der Höhe und empfindliche Oberflächen können außerhalb einer gewöhnlichen Reinigung liegen. Holen Sie in solchen Fällen vorab fachkundigen Rat ein.

Privat oder gewerblich: zur passenden Leistungsseite

Für eine Wohnung oder ein Haus finden Sie weitere Hinweise zur Reinigung nach Renovierungsarbeiten für Privatkunden. Für Büros, Geschäfte und andere gewerbliche Räume geht es hier zur Reinigung nach Bauarbeiten für Geschäftskunden. In beiden Fällen werden die enthaltenen Arbeiten erst nach Prüfung der Anfrage im Angebot festgelegt.

Herangezogene Sicherheitshinweise

Stellen Sie uns Ihr Projekt vor

Nennen Sie Bereiche, ausgeführte Arbeiten, Rückstände, Oberflächen und Zugangsbedingungen. Fast Clean bestätigt nach Prüfung der Anfrage und, falls erforderlich, nach einer Besichtigung, was möglich ist, welche Arbeiten enthalten sind und welcher Termin angeboten werden kann.

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